KRAUSE Kontrollblätter

Kontrollblätter gemäß den Vorgaben der Berufsgenossenschaften

Nach den Vorgaben der BetrSichV § 14 (Prüfung von Arbeitsmitteln) hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass Arbeitsmittel regelmäßig geprüft werden. Die Prüfung hat den Zweck, sich vom ordnungsgemäßen Zustand und der sicheren Funktion dieser Arbeitsmittel zu überzeugen. Die Zeitabstände der Prüfung sind abhängig von den Betriebsverhältnissen (Nutzungshäufigkeit, Beanspruchung bei der Benutzung, Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel vorausgegangener Prüfungen).

Die Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen und darf nur von einer hierzu befähigten Person durchgeführt werden. Die KRAUSE-Kontrollblätter dienen als Checklisten zur Prüfung verschiedener Steigtechnik-Produkte und erleichtern die Dokumentation.

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